Wir greifen für Sie störende Schutzrechte Dritter an.

Störende Patente, Marken oder Designs können oft durch einen rechtzeitigen Einspruch bzw. Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum kostengünstig gelöscht oder auf einen unschädlichen Schutzumfang reduziert werden. Auch später lassen sich zu Unrecht erhaltene Rechtspositionen Dritter noch durch Nichtigkeitsverfahren beseitigen. So fest wir Ihre Interessen auch nach außen vertreten, so differenziert legen wir Ihnen Chancen und Risiken eines Angriffs offen.